Das BVerfG zu Cannabis am Steuer
Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, es ist nach wie vor verboten,
unter Cannabis-Einfluss ein Fahrzeug zu führen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
Entscheidung vom 21.12.2004 lediglich festgestellt, dass nicht jede
THC-Konzentration im Blut zu einer Bestrafung wegen Führens eines
Kraftfahrzeuges unter Einfluss eines berauschenden Mittels führen dürfe.
Jedenfalls bei einer Konzentration von unter 0,5 ng/ml sei eine
verfassungskonforme Auslegung des § 24 I 1, 2 StVG dahingehend geboten, dass
eine Strafbarkeit nicht gegeben sei.
Im Klartext: Wer nur kleine Mengen Haschisch konsumiert hat, der hat, wenn der
Konsum bereits einige Zeit zurückliegt, gute Chancen, ungestraft
davonzukommen.
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