Das BVerfG zu Cannabis am Steuer

Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, es ist nach wie vor verboten, unter Cannabis-Einfluss ein Fahrzeug zu führen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.12.2004 lediglich festgestellt, dass nicht jede THC-Konzentration im Blut zu einer Bestrafung wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss eines berauschenden Mittels führen dürfe. Jedenfalls bei einer Konzentration von unter 0,5 ng/ml sei eine verfassungskonforme Auslegung des § 24 I 1, 2 StVG dahingehend geboten, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben sei.

Im Klartext: Wer nur kleine Mengen Haschisch konsumiert hat, der hat, wenn der Konsum bereits einige Zeit zurückliegt, gute Chancen, ungestraft davonzukommen.

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