BBiG
Hier, bei bbig-reform.de, kann eine Synopse mit den wichtigsten Änderungen
heruntergeladen werden (pdf, benötigt acrobat reader).
Das Gesetz tritt zum 1.04.2005 in Kraft und ist wichtig für alle Ausbilder und
Auszubildende. Die wichtigste Änderung dürfte sein, dass die Probezeit,
innerhalb derer ohne Kündigungsfrist gekündigt werden kann, auf 4 Monate
angehoben wurde, § 20 BBiG n.F.
Wer nur den
Text der Neufassung benötigt, wird hier fündig (siehe auch die Hinweise
oben)
Rechtsanwalt Georg Kleine, Endingen
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