Fehlende Preisangabe im Internet-Shop

 Hier, bei justiz.nrw.de, findet sich ein interessantes Urteil zu Preisangaben im Internet. Ein Mitbewerber hatte einen Internet-Shop wegen irreführender Werbung verklagt und bekam recht.

Im Shop war zwar der Preis eines Handys angegeben, es fehlten jedoch Angaben dazu, dass noch Versandkosten hinzukämen. Das sei im Hinblick auf § 1 II Ziff. 2 PAngV (bundesrecht.juris.de) unzulässig. Da half auch nichts, dass die Versandkosten erst dann feststanden, wenn der endgültige Bestellwert bekannt war. Denn dann müsste die Preisstaffelung eben verlinkt werden, so dass Oberlandesgericht Köln. Den Link mit "mehr Info" zu beschreiben soll allerdings ebenfalls nicht unbedingt genügen, wie das OLG Hamburg entschied (via jurpc), jedenfalls dann nicht, wenn der Link an einer Stelle angebracht ist, die während des Bestellvorgangs nicht unbedingt erreicht wird und wenn die Versandkosten erst nach seitenlangen technischen Informationen bekannt gegeben werden.

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