Fehlende Preisangabe im Internet-Shop
Hier,
bei justiz.nrw.de, findet sich ein interessantes Urteil zu Preisangaben im
Internet. Ein Mitbewerber hatte einen Internet-Shop wegen irreführender Werbung
verklagt und bekam recht.
Im Shop war zwar der Preis eines Handys angegeben, es fehlten jedoch Angaben
dazu, dass noch Versandkosten hinzukämen. Das sei im Hinblick auf
§ 1 II Ziff. 2 PAngV (bundesrecht.juris.de) unzulässig. Da half auch nichts,
dass die Versandkosten erst dann feststanden, wenn der endgültige Bestellwert
bekannt war. Denn dann müsste die Preisstaffelung eben verlinkt werden, so dass
Oberlandesgericht Köln. Den Link mit "mehr Info" zu beschreiben soll allerdings
ebenfalls nicht unbedingt genügen, wie das OLG Hamburg
entschied
(via jurpc), jedenfalls dann nicht, wenn der Link an einer Stelle angebracht
ist, die während des Bestellvorgangs nicht unbedingt erreicht wird und wenn die
Versandkosten erst nach seitenlangen technischen Informationen bekannt gegeben
werden.
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