Grafiken und Urheberrecht
Das OLG Hamm hat in der Sache
4 U 51/04
entschieden:
Grafiken in einem Online-Auftritt können Werke der bildenden Kunst und als
solche urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie die nötige Gestaltungshöhe
aufweisen. Dazu darf es sich bei der Grafik nicht lediglich um eine
Verfremdung einer Fotografie mit Computertechnik handeln. Einfache grafische
Darstellungen unterfallen ohnehin nicht dem Urheberrecht.
Um -ebenfalls urheberrechtsähnlich geschützte- Lichtbilder handelt es sich bei
solcherart veränderten Fotografien dann nicht, wenn der schöpferische Akt in
der Programmierung und nicht in der Bildherstellung liegt.
Allerdings kann die Verwendung des fremden Webinhaltes wettbewerbswidrig sein,
wenn zusätzlich über die Herkunft des Inhaltes getäuscht wird. Dem kann
entgegengesetzt werden, dass deutlich durch ein eigenes Logo kenntlich gemacht
wurde, um wessen Auftritt es sich handelt.
Über die Webauftritte hinaus bedeutet die Entscheidung, dass ein Schutz von
allen Grafiken, soweit diese -wie fast immer- eine nur eingeschränkte
Schöpfungshöhe haben, soweit also insbesondere "nur" das Handwerk eines guten
Grafikers abgearbeitet wurde, kaum denkbar ist. Soweit ist dem OLG Hamm auch
durchaus recht zu geben.
Soweit aber der Eindruck erweckt wird, mit dem Computer erstellte oder
verfremdete Bilder seien nicht geschützt, kann dies nicht richtig sein: Im
Zeitalter der Digitalfotografie würden die meisten Lichtbilder aus dem
Geltungsbereich des UrhG herausfallen.
Zumindest müssten daher die ursprünglichen Bilder geschützt sein, so dass
diese nicht ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen. Hiermit setzt sich das OLG
Hamm leider nicht auseinander.
Es sei also sowohl davor gewarnt, fremde Fotos, auch digital veränderte, ohne
Erlaubnis zu übernehmen. Auf der anderen Seite ist aber darauf hinzuweisen,
dass man sich des urheberrechtlichen Schutzes solcher Bilder keinesfalls
sicher sein sollte. Hier hilft ggf. eine Eintragung als Marke weiter, wenn
eine Verwendung durch andere verhindert werden soll.
22-05-2006 Rechtsanwalt Kleine, Endingen
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